Fragen und Antworten

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen aus dem Beratungsalltag

Wer darf Förderungen beantragen?

Es dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten Förderungen für Förderprogramme bei der KFW und BAFA beantragen, die bei der DENA (Deutschen Energie-Agentur GmbH) gelistet sind. Wir sind gelistet und können Sie daher bei den Förderprogrammen der KfW und BAFA begleiten.

Wann sollte man einen Energie-Effizienz-Experten kontaktieren?

Am besten ganz am Anfang. Auch wenn Sie nur mit dem Gedanken spielen ein Gebäude zu erwerben und später zu sanieren - besprechen Sie gerne Ihr Vorhaben mit uns in einer kostenlosen Erstberatung. Wir erläutern mit Ihnen alle Fragen rund um Förderung und Sanierung. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei Besichtigungsterminen.

Ist Eigenleistung förderfähig?

Ganz klar Ja! Es gibt allerdings einiges zu beachten bzgl. der Rechnungsstellung. Eine Begleitung der Maßnahme durch einen Energie-Effizienz-Experten ist zwingend erforderlich und muss nach Fertigstellung abgenommen werden. Sprechen Sie uns gerne an!

Ich möchte meine Heizunganlage tauschen, ist auch der Einbau der erstmalige Einbau einer Flächenheizung förderfähig?

Ja, der Einbau einer Flächenheizung ist als Umfeldmaßnahme förderfähig! Im Rahmen der Umfeldmaßnahme Fußbodenheizung sind alle Arbeiten förderfähig, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit der Fläche wieder herzustellen. Dies bedeutet, es werden beispielsweise das Einfräsen und Verlegen der Rohre gefördert. Das Vergießen der Rohre sowie ein neuer Fußbodenbelag ist ebenfalls förderfähig.

Was sind Umfeldmaßnahmen?

Umfeldmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die Rahmen der Hauptmaßnahme vorbereitend oder zur optimalen Nutzung der Maßnahme notwendig sind. Beispiel: Sie tauschen Ihre Fenster, in diesem Zuge möchten Sie auch elektrische Rolladen installieren. Die Rolladen und die notwendigen elektrischen Arbeiten sind Umfeldmaßnahmen und sind daher förderfähig!

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan - iSFP? Warum lohnt er sich?

Mit dem iSFP haben Sie einen Fahrplan in der Hand mit dem Sie Ihre Immobilie in aufeinander abgestimmten Schritten sanieren können. Die Erstellung eines iSFP wird besonders gefördert: 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Zusätzlich erhöht sich die Förderung erheblich: pro Jahr und Wohneinheit werden nun 60.000 € Sanierungskosten pro Wohneinheit und Jahr, statt 30.000 € ohne iSFP gefördert. Der Zuschuss erhöht sich auf 20% statt 15%. Sie erhalten also maximal 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr statt 4.500 € ohne iSFP.

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